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Übersicht

Der Seelsorgebereich "Unteres Haßlachtal" besteht aus 3 Pfarreien mit 3 Pfarrgemeinderäten.

  • Die Pfarrei Glosberg mit den Filialen Haig, Reitsch und Gundelsdorf haben Vertreter im PGR-Glosberg
  • Die Pfarrei Neukenroth mit Haßlach/KC haben Vertreter im PGR-Neukenroth
  • Die Pfarrei Stockheim hat einen eigenen PGR

Der Pfarrgemeinderat

Der Pfarrgemeinderat ist das vom Erzbischof anerkannte Organ zur Förderung und zur Koordinierung des Laienapostolats in der Pfarrgemeinde.

Das Zweite Vatikanische Konzil versteht die Kirche als Volk Gottes auf dem Weg durch die Zeit. Alle Glieder des Gottesvolkes haben durch Taufe und Firmung eine gemeinsame Berufung. Alle haben in gemeinsamer Verantwortung Teil am Heilsauftrag der Kirche und erfüllen ihren Dienst am anderen Menschen. Die fundamentale Gleichheit und Einheit aller ist im Sakrament der Taufe grundgelegt. Auf diesem Hintergrund erst sind die Vielfalt und die Verschiedenheit der einzelnen Glieder der Kirche zu sehen.

Aufgaben des Pfarrgemeinderates

  • Der Pfarrgemeinderat trägt gemeinsam mit dem Pfarrer und den pastoralen Mitarbeitern (Pater Waldemar, Pfarrer Dinkel und Gemeindereferent Matthias Beck) die Verantwortung für den Aufbau einer lebendigen Gemeinde.
  • Als Pastoralrat hat er den Pfarrer in seinen Aufgaben zu beraten und zu unterstützen. Als Organ des Laienapostolats kann er, unbeschadet der Eigenständigkeit der Gruppen und Verbände in der Gemeinde, in eigener Verantwortung tätig werden.
  • Der Pfarrgemeinderat erstellt zu Beginn seiner Amtsperiode eine Arbeitsplanung mit überschaubaren Projekten, die veröffentlicht wird.
  • Der Pfarrgemeinderat legt zu Beginn seiner Amtszeit in Zusammenarbeit mit dem Pfarrer und dem hauptamtlichen Mitarbeiter in der Pastoral die Ziele und Schwerpunkte für das kirchliche Leben der Gemeinde fest.
  • Seine Aufgaben bestehen vor allem darin (siehe auch Synodenbeschluss „Verantwortung des ganzen Gottesvolkes für die Sendung der Kirche" III, 1.2):
    1. zusammen mit dem Pfarrer alle die Pfarrgemeinde betreffenden Fragen zu beraten und gemeinsam mit ihm Maßnahmen zu beschließen und durchzuführen, falls kein anderer Träger zu finden ist,
    2. das Bewusstsein für die Mitverantwortung in der Gemeinde zu wecken und die Mitarbeit zu aktivieren,
    3. Gemeindeglieder für Dienste der Glaubensunterweisung zu gewinnen und für ihre Befähigung Sorge zu tragen,
    4. gemeinsam mit dem Pfarrer Sorge für die Gestaltung der Gottesdienste und die lebendige Teilnahme der ganzen Gemeinde an den liturgischen Feiern zu tragen und hierzu mit ihm Maßnahmen zu beschließen und durchzuführen,
    5. für die verschiedenen Nöte der Menschen den diakonischen Dienst im karitativen und sozialen Bereich mit aufzubauen und zu fördern,
    6. fdie besondere Lebenssituation der verschiedenen Gruppen in der Pfarrgemeinde zu sehen, ihr in der Gemeindearbeit gerecht zu werden und Möglichkeiten seelsorglicher Hilfe zu suchen,
    7. die Jugendarbeit, insbesondere die Jugendverbandsarbeit, zu ermöglichen und zu fördern,
    8. gesellschaftliche Entwicklungen und Probleme des Alltags zu beobachten, zu überdenken und sachgerechte Vorschläge einzubringen sowie entsprechende Maßnahmen zu beschließen und durchzuführen,
    9. Anliegen der Katholiken in der Öffentlichkeit zu vertreten,
    10. die Verantwortung der Gemeinde für Mission und Eine Welt wach zu halten und sich für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung einzusetzen,
    11. die ökumenische Zusammenarbeit in aktiver Weise zu suchen und zu fördern,
    12. mit den Nachbargemeinden zusammenzuarbeiten und die Aktivitäten zu bündeln. 

(aus dem AMTSBLATT für das Erzbistum Bamberg 2005, 136)